Was können wir für Sie tun?

Wasser-wissen

Service-Angebote im Überblick

Sie möchten aufgrund des Kaufs Ihrer Immobilie oder Ihres Umzugs Ihre Verbrauchsstelle an- oder ummelden?

Dies können Sie uns ganz formlos mitteilen, entweder
– telefonisch unter 02174-795293 oder
– per Fax unter 02174-749057 oder
– per Brief oder
– gerne als E-Mail (info@wvv-witzhelden.de).

Wichtig dabei ist, dass Sie uns folgende Informationen angeben:
– die Verbrauchsstelle, um die es sich handelt
– das Umzugs- / Einzugs- / Übernahmedatum mit dem Wasserzählerstand
(gerne auch ein Foto des Zählerstandes)
– evtl. die Kontaktdaten der vorherigen Eigentümer

oder

Sie benutzen unser Kontaktformular.

Sie möchten aufgrund des Verkaufs Ihrer Immobilie oder Ihres Umzugs Ihre Verbrauchsstelle ab- oder ummelden?

Dies können Sie uns ganz formlos mitteilen, entweder
– telefonisch unter 02174-795293 oder
– per Fax unter 02174-749057 oder
– per Brief oder
– gerne als E-Mail (info@wvv-witzhelden.de).

Wichtig dabei ist, dass Sie uns folgende Informationen angeben:
– die Verbrauchsstelle, um die es sich handelt
– die Verbrauchsstellen- / Mitglieds-Nr. – falls zur Hand –
– das Umzugs- / Übergabedatum mit dem Wasserzählerstand
(gerne auch mit Foto des Zählerstandes)
– Ihre neue Anschrift, damit Sie die Schlussrechnung erhalten können
– die Kontaktdaten des neuen Eigentümers

oder

Sie benutzen unser Kontaktformular.

Sie möchten die Höhe Ihrer Abschlagszahlungen ändern / anpassen?

Dies können Sie uns ganz formlos mitteilen, entweder
– telefonisch unter 02174-795293 oder
– per Fax unter 02174-749057 oder
– per Brief oder
– gerne als E-Mail (info@wvv-witzhelden.de).

Wichtig dabei ist, dass Sie uns folgende Informationen angeben:
– die Verbrauchsstelle, um die es sich handelt
– die Verbrauchsstellen- / Mitglieds-Nr. – falls zur Hand –
– und natürlich die gewünschte Abschlagshöhe

Zum Ausgleich Ihrer Verbindlichkeiten dem Wasserversorgungsverein e.V. Witzhelden gegenüber benutzen Sie bitte eines der folgenden Bankkonten:

Kreissparkasse Köln – IBAN: DE 44 3705 0299 0376 1649 42 – BIC: COKSDE33XXX

oder

VR Bank eG – IBAN: DE 90 3056 0548 3500 0710 19 – BIC: GENODED1NLD

Sie sparen sich Mühe und Zeit, müssen nicht mehr die Fälligkeitstermine im Blick behalten oder gegebenenfalls die Höhe Ihres Dauerauftrages ändern, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Für Sie läuft dann alles automatisch.

Sie möchten uns eine Einzugsermächtigung erteilen?

Dies können Sie uns ganz formlos mitteilen, entweder
– per Fax unter 02174-749057 oder
– per Brief oder
– gerne als E-Mail (info@wvv-witzhelden.de).

Wichtig dabei ist, dass Sie uns folgende Informationen angeben:
– die Verbrauchsstelle, um die es sich handelt
– die Verbrauchsstellen- / Mitglieds-Nr. – falls zur Hand –
– und natürlich Ihre IBAN und BIC

oder

Sie benutzen unser Formular „ Einzugsermächtigung“

Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen, werden die fälligen Abschlagsbeträge
(per 30.03., 30.06. und 30.09. eines jeden Jahres nachschüssig) sowie der Betrag der Jahresrechnung (am Jahresende) per Sammel-Lastschrift eingezogen.

Die Höhe der Abschlagsbeträge des Folgejahres finden Sie auf der Jahresrechnung. Die Anpassung der Lastschrifthöhe erfolgt automatisch durch uns.

Die Teilnahme am Lastschrift-Verfahren hat für Sie auch den Vorteil, dass eventuelle Guthaben zuverlässig zeitnah erstattet werden können.

Sie sparen sich Mühe und Zeit, müssen nicht mehr die Fälligkeitstermine im Blick behalten oder gegebenenfalls die Höhe Ihres Dauerauftrages ändern. Für Sie läuft dann alles automatisch.

Sie möchten uns zur Erstellung der Jahresabrechnung Ihren Wasserzählerstand mitteilen?

Dies können Sie uns ganz formlos mitteilen, entweder
– telefonisch unter 02174-795293 oder
– per Fax unter 02174-749057 oder
– per Brief oder
– gerne als E-Mail (info@wvv-witzhelden.de).

Wichtig dabei ist, dass Sie uns folgende Informationen angeben:
– die Verbrauchsstelle, um die es sich handelt
– die Verbrauchsstellen- / Mitglieds-Nr. – falls zur Hand –
– den Zählerstand und das Ablesedatum
– gerne auch ein Foto des Zählerstandes

oder

Sie benutzen unser Kontaktformular „Zählerstand Meldung online

Sie benötigen für eine Baustelle / eine Veranstaltung / zur Pool- oder Teichbefüllung Wasser aus unserem Trinkwassernetz?

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, ein Standrohr auszuleihen, um Wasser aus unserem Trinkwassernetz zu beziehen. Das Standrohr wird an den Unterflurhydranten angeschlossen, um Zugriff auf unser Wasserversorgungsnetz zu erhalten.
Die verbrauchte Frischwassermenge wird Ihnen zu unserem aktuellen Tarif in Rechnung gestellt, sowie eine Leihgebühr von 2,00 €/Tag zzgl. MwSt.
Da das verbrauchte Wasser nicht in den Kanal geleitet wird, erhalten Sie hierüber keine Berechnung von Entwässerungsgebühren des Abwasserbetriebes der Stadt Leichlingen.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Wasser, das zur Bewässerung des Gartens bzw. Wassermengen, die nachweislich nicht dem Kanal zugeleitet werden, können von der Schmutzwassergebühr befreit werden.

Hierzu muss ein Gartenwassserzähler installiert / angebracht und beim Abwasserbetrieb der Stadt Leichlingen angemeldet werden. Die hiermit gemessene Verbrauchsmenge muss dann einmal jährlich an den Abwasserbetrieb durchgegeben werden, um für diese Menge eine Gebührenbefreiung zu erhalten.

Nähere Auskünfte hierüber erhalten Sie beim Abwasserbetrieb der Stadt Leichlingen
(Tel. 02175- 890021).
Verlinkung Abwasserbetrieb Gebührenbefreiung (leichlingen.de)

Hauseigentümer sind verpflichtet, die Wasserzähleranlage vor Frost zu schützen.
Besonders gefährdet sind ungeschützte Wasserzähler in nicht gedämmten, unbeheizten Kellern oder Nebengebäuden. Wenn der Wasserzähler einfriert, dehnt sich das Eis aus und kann das Schauglas des Zählers zerbrechen. Das dann eventuell austretende Wasser kann möglicherweise in Ihren gesamten Keller laufen.
Schützen Sie daher den Wasserzähler in der Winterzeit vor Frost.
Schließen Sie die Kellerfenster in dem Raum, in dem der Wasserzähler installiert ist.
Bei unbeheizten Räumen besteht die Gefahr, dass auch im Gebäude die Temperaturen unter 0° C fallen. Isolieren Sie den Wasserzähler und die Anschlussarmaturen sowie eventuell freiliegende Leitungsteile. Hierzu können Sie Styroporteile verwenden, meist reicht auch das Umwickeln mit Tüchern aus.

Der Frischwasserpreis beträgt aktuell 1,85 Euro pro Kubikmeter (m³) Frischwasser
(Brutto incl. 7 % MwSt = 1,98 Euro).

Zusätzlich zum Kubikmeterpreis wird ein jährlicher Zählergrundbetrag
in Höhe von 88,00 Euro (Brutto incl. 7 % MwSt = 94,16 Euro) erhoben.

Folgend die Messwerte der Wasserqualität sowie die Ergebnisse der Wasserhärtegradmessung in unserem Versorgungsgebiet.

Da die Wasserqualität über Jahre hinweg sehr konstant ist, erübrigt sich hier
eine ständige Aktualisierung.

Gerne können Sie sich hierzu auch auf den Seiten des Wasserversorgungsverband
Rhein-Wupper informieren.
Information – Wasserversorgungsverband Rhein-Wupper (wvv-rhein-wupper.de)

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Was können wir für Sie tun?

Hier können Sie das Antragsformular runterladen.

Hier können Sie das Antragsformular für Neubauten runterladen.

Hier können Sie das Einzugsermächtigungsformular runterladen.

WIR KÜMMERN UNS UM IHR WASSER.

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